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Stromanbieter wechseln: So funktioniert es 2026

Wer seit Jahren beim gleichen Stromanbieter ist oder sich nie aktiv um einen Tarif gekümmert hat, zahlt mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich zu viel. Haushalte in der Grundversorgung zahlen aktuell oft 30 bis 40 Prozent mehr als Kundinnen und Kunden mit einem gewechselten Tarif. Der Wechsel selbst ist unkompliziert, kostenlos und in der Regel innerhalb weniger Wochen abgeschlossen — ohne dass für einen einzigen Tag der Strom ausfällt.

Warum sich ein Wechsel fast immer lohnt

Stromanbieter kalkulieren ihre günstigsten Tarife fast ausschließlich für Neukundinnen und Neukunden. Wer über Jahre im selben Vertrag bleibt, rutscht automatisch in teurere Bestandskundentarife oder sogar in die Grundversorgung — den gesetzlichen Ersatztarif, der greift, wenn kein individueller Vertrag besteht. Aktuelle Marktanalysen zeigen: Der Unterschied zwischen Grundversorgung und den günstigsten verfügbaren Neukundentarifen liegt je nach Wohnort häufig bei 400 bis 850 Euro pro Jahr für einen durchschnittlichen Haushalt.

Ein Wechsel ist außerdem völlig risikofrei. Die Stromversorgung selbst hängt nicht am Anbieter, sondern am örtlichen Netzbetreiber — der bleibt bei jedem Wechsel gleich. Es kommt also nie zu einer Versorgungsunterbrechung, egal wie oft Sie den Anbieter wechseln.

So läuft der Wechsel Schritt für Schritt ab

1. Aktuellen Tarif und Verbrauch prüfen

Notieren Sie sich Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden (steht auf der letzten Jahresabrechnung) und ob Sie aktuell in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag sind. Diese Information finden Sie ebenfalls auf Ihrer Stromrechnung — Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, das dort auszuweisen.

2. Tarife vergleichen

Vergleichen Sie Angebote anhand des Gesamtpreises im ersten Jahr, nicht nur anhand des Preises pro Kilowattstunde. Achten Sie auf die Vertragslaufzeit, die Preisgarantie und ob eventuelle Boni bereits eingerechnet sind.

3. Neuen Vertrag abschließen

Beim Abschluss eines neuen Vertrags übernimmt der neue Anbieter in der Regel automatisch die Kündigung beim alten Anbieter — dafür erteilen Sie eine Vollmacht im Bestellprozess. Sie müssen selbst nichts weiter kündigen.

4. Zählerstand am Wechseltag notieren

Am Tag des Lieferantenwechsels sollten Sie Ihren Zählerstand ablesen und notieren. So lässt sich im Streitfall jederzeit nachweisen, wie viel Strom bis zum Wechsel verbraucht wurde.

Kündigungsfristen im Überblick

  • Grundversorgung: Jederzeit kündbar mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen (§ 20 StromGVV).
  • Sonderverträge ab März 2022: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit maximal ein Monat Kündigungsfrist, automatische Vertragsverlängerung nur noch auf unbestimmte Zeit.
  • Ältere Sonderverträge: Es gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen, teils bis zu drei Monate.
  • Sonderkündigungsrecht: Bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter besteht immer ein außerordentliches Kündigungsrecht — unabhängig von der regulären Laufzeit.

Wann Sie selbst kündigen sollten

In den meisten Fällen übernimmt der neue Anbieter die komplette Kündigung. Selbst aktiv werden sollten Sie nur, wenn die Zeit drängt — etwa bei einer angekündigten Preiserhöhung, bei der Sie das Sonderkündigungsrecht zeitnah nutzen möchten — oder wenn Sie ohnehin kündigen, aber noch keinen neuen Anbieter ausgewählt haben. Nutzen Sie dafür Textform: Brief, Fax oder E-Mail genügen, eine Unterschrift auf Papier ist nicht zwingend erforderlich.

Was passiert, wenn Sie gar nichts tun?

Ziehen Sie um oder wird ein bestehender Vertrag beendet, ohne dass ein neuer abgeschlossen wurde, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die sogenannte Ersatzversorgung. Diese ist rechtlich unbedenklich und stellt sicher, dass zu keinem Zeitpunkt der Strom ausfällt — sie ist aber in aller Regel spürbar teurer als ein aktiv gewählter Vertrag. Bleiben Sie länger als drei Monate ohne eigenen Vertrag in der Ersatzversorgung, geht diese automatisch in eine reguläre Grundversorgung über.

Häufige Bedenken beim Wechsel

„Was, wenn der neue Anbieter insolvent geht?“ Auch dafür gibt es eine gesetzliche Auffanglösung: Der örtliche Grundversorger übernimmt automatisch und nahtlos die Belieferung, bis Sie sich für einen neuen Vertrag entschieden haben.

„Fallen für den Wechsel Kosten an?“ Nein. Kündigung, Anbieterwechsel und die Ummeldung beim Netzbetreiber sind für Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich kostenlos.

„Wie oft darf ich wechseln?“ So oft Sie möchten — begrenzt einzig durch die jeweils laufenden Vertragsfristen. Es gibt kein gesetzliches Limit für die Anzahl der Wechsel pro Jahr.